In diesem Jahr dürfen vom 28. – 31.12.2018 Feuerwerksartikel verkauft werden. Damit die Feuerwehr einen ruhigen Jahreswechsel verleben kann und die Bevölkerung nicht unnötig gefährdet wird, gibt es hier Tipps für den sicheren Umgang mit Feuerwerk.
Das Abbrennen von Feuerwerk vor dem Jahreswechsel und in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Kinderheimen, Kirchen, Krankenhäusern, sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (Reet- und Fachwerkhäusern, Tanklagern oder -stellen) ist grundsätzlich verboten, darauf weist der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hin. Besondere Rücksichtnahme ist auch in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Die Verwendung von sogenannten „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten.
Zusammengefasst hier die Tipps zum Umgang mit Feuerwerk
- Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
- Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
- Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
- Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
- Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
- “Blindgänger” nicht erneut zünden.
- In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
- Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
- Halten Sie die örtlichen Verbote ein und achten Sie besonders auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern.
- Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.